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   BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11   

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https://dejure.org/2011,4645
BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11 (https://dejure.org/2011,4645)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11 (https://dejure.org/2011,4645)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11 (https://dejure.org/2011,4645)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 FAO, § 5 Abs 3 S 1 Buchst c FAO
    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung: Verlängerung des Referenzzeitraums bei andauernden Härten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Nachweises der persönlichen und weisungsfreien Bearbeitung von mindestens 20 rechtsförmlichen Verfahren im Referenzzeitraum von drei Jahren für den Erhalt des Fachanwalts für Erbrecht

  • rewis.io

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung: Verlängerung des Referenzzeitraums bei andauernden Härten

  • rewis.io

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung: Verlängerung des Referenzzeitraums bei andauernden Härten

  • BRAK-Mitteilungen

    Dauerhafte Betreuung eines behinderten Kindes als Härtefall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAO § 5 Abs. 1; FAO § 5 Abs. 3 S. 1c
    Notwendigkeit des Nachweises der persönlichen und weisungsfreien Bearbeitung von mindestens 20 rechtsförmlichen Verfahren im Referenzzeitraum von drei Jahren für den Erhalt des Fachanwalts für Erbrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befugnis zur Führung des Fachanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    FAO § 5 Abs. 3 Satz 1 c)
    Drei-Jahres-Frist für Fachanwalt: Unbegrenzte Pflege Härtefall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 298
  • AnwBl 2012, 89
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08

    Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Grenze für den Nachweis der besonderen

    Auszug aus BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11
    Unerheblich ist insoweit, dass § 5 Abs. 1 FAO nicht zwischen teilzeitbeschäftigten und vollerwerbstätigen Rechtsanwälten unterscheidet und die Drei-Jahres-Frist auch für erstere einen grundsätzlich ausreichenden und verfassungsrechtlich unbedenklichen Zeitrahmen bestimmt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381 Rn. 10; siehe auch Senatsbeschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943).

    Denn dies hindert die Satzungsversammlung nicht, für besondere Härtefälle - auch über die von der Rechtsprechung im Wege verfassungskonformer Auslegung gebildeten Ausnahmetatbestände für Mutterschutz (vgl. AGH Nordrhein-Westfalen, NJW 2009, 452) und Elternzeiten (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2009, aaO Rn. 7 ff.) hinaus (siehe hierzu jetzt § 5 Abs. 3 Satz 1a, b FAO) - eine Verlängerung des Referenzzeitraums vorzusehen.

  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04

    Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11
    Unerheblich ist insoweit, dass § 5 Abs. 1 FAO nicht zwischen teilzeitbeschäftigten und vollerwerbstätigen Rechtsanwälten unterscheidet und die Drei-Jahres-Frist auch für erstere einen grundsätzlich ausreichenden und verfassungsrechtlich unbedenklichen Zeitrahmen bestimmt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381 Rn. 10; siehe auch Senatsbeschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943).

    Das rechtsuchende Publikum darf grundsätzlich mit Recht erwarten, dass ein Rechtsanwalt, dem die Befugnis verliehen wird, sich als Fachanwalt auf einem bestimmten Gebiet zu bezeichnen, sich mit seinen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (Senatsbeschluss vom 18. April 2005, aaO S. 1944).

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Auszug aus BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11
    Zwar soll das Erfordernis der Bearbeitung bestimmter Fallzahlen innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums vor Antragstellung sicherstellen, dass der Durchschnitt der Mandate auf dem Fachgebiet des Rechtsanwalts die Zahl der Aufträge deutlich übersteigt, die von nicht spezialisierten Berufskollegen im betreffenden Zeitraum auf diesem Gebiet bearbeitet werden (Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 14).
  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Auszug aus BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11
    Der Anwaltsgerichtshof ist insoweit zutreffend davon ausgegangen, dass solche Nachmeldungen als alternative Antragstellung zu werten sind, woraus sich dann ein alternativer Referenzzeitraum von 3 Jahren vor dem 2. Dezember 2010 ergibt (vgl. auch Empfehlungen des Berliner Erfahrungsaustausches 2001, BRAK-Mitt. 2002, 26, 28 unter Nr. 7.1, 7.2; siehe auch Senatsbeschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; Henssler/Prütting/Offermann-Burckart, BRAO u.a., 3. Aufl., § 5 FAO Rn. 17; Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 5 FAO Rn. 20; Hartung/Römermann/Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 4. Aufl., § 5 FAO Rn. 283 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 22.08.2008 - 1 AGH 39/08

    Gestattung des Führens der Bezeichnung "Fachanwältin für Miet- und

    Auszug aus BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11
    Denn dies hindert die Satzungsversammlung nicht, für besondere Härtefälle - auch über die von der Rechtsprechung im Wege verfassungskonformer Auslegung gebildeten Ausnahmetatbestände für Mutterschutz (vgl. AGH Nordrhein-Westfalen, NJW 2009, 452) und Elternzeiten (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2009, aaO Rn. 7 ff.) hinaus (siehe hierzu jetzt § 5 Abs. 3 Satz 1a, b FAO) - eine Verlängerung des Referenzzeitraums vorzusehen.
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    Sie ist daher als alternative Antragstellung zu werten, woraus sich ein alternativer Referenzzeitraum vom 16. März 2006 bis zum 2. Juni 2010 ergibt (vgl. Senat, Urteile vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 9, 44 und vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 7).
  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 58/12

    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht": Anforderungen an

    Sie ist daher als alternative Antragstellung zu werten, woraus sich ein alternativer Referenzzeitraum von drei Jahren vor dem Eingang des Schreibens vom 23. März 2011 ergibt (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 7 m.w.N.).

    Der Kläger hat allerdings die nach § 5 Abs. 1 Buchst. c FAO erforderlichen praktischen Erfahrungen in dem Referenzzeitraum vom 23. März 2008 bis 22. März 2011 erworben, der für die mit Schreiben vom 23. März 2011 erfolgte Nachmeldung der Verfahren Nr. 58 bis Nr. 63 und für die damit verbundene alternative Antragstellung (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, aaO) maßgebend ist.

  • BGH, 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 57/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Erlaubnis zum Führen einer

    Namentlich § 3 FAO verdeutlicht die essentielle Bedeutung praktischer anwaltlicher Tätigkeit für das Führen der Fachanwaltsbezeichnung im Interesse der Rechtsuchenden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943, 1944; Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 14).
  • BGH, 16.12.2013 - AnwZ (Brfg) 29/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Verfassungsmäßigkeit des

    Soweit der Kläger mit Schriftsätzen vom 22. Juli, 12. August und 22. September 2011 vier weitere Fälle mit einem Tätigkeitsbeginn nach Ende des ursprünglichen Referenzzeitraums nachgemeldet hat, hat der Anwaltsgerichtshof offengelassen, ob durch die damit verbundene Verschiebung des Beginns des Dreijahreszeitraums auf den Zeitpunkt des jeweiligen Eingangs der Schreiben bei der Beklagten (zuletzt damit den 22. September 2011) - Nachmeldung als alternative Antragstellung (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, Rn. 7) - nicht am Beginn des Referenzzeitraums von den o.a. 40 Verfahren einige entfallen.
  • BGH, 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 53/15

    Verleihungsvoraussetzungen für eine Fachanwaltsbezeichnung: Gewichtung der

    Dies gilt sowohl für den ursprünglichen Referenzzeitraum gemäß § 5 Abs. 1 FAO vom 1. Mai 2008 bis zum 30. April 2011 als auch für einen alternativen Referenzzeitraum vom 16. Januar 2009 bis zum 15. Januar 2012, der möglicherweise nach dem Schreiben des Klägers vom 16. Januar 2012 zu bestimmen ist, mit dem er die vorliegend zu beurteilende Fallliste bei der Beklagten eingereicht hat (vgl. zur Nachmeldung von Fällen und sich daraus ergebenden alternativen Referenzzeiträumen Senat, Urteile vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 8; vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 9 und vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 7; Scharmer in Hartung/Scharmer, BORA/FAO, 6. Aufl., § 5 FAO Rn. 370 f.).
  • BGH, 27.04.2016 - AnwZ (Brfg) 3/16

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Bank- und Kapitalmarktrecht: Nachweis

    Der für den Antragsteller günstigste Zeitraum ist dann zu berücksichtigen (vgl. nur Senat, Urteile vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 7 und vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 9).
  • BGH, 28.05.2020 - AnwZ (Brfg) 10/20

    Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen

    Längerfristige schwere Erkrankungen sind nach Vorstellung der Satzungsversammlung ein typischer Fall einer besonderen Härte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, AnwBl. 2012, 89 Rn. 12 mwN; Scharmer in Hartung/Scharmer, BORA/FAO, 6. Aufl., § 5 FAO Rn. 381; Quaas in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 5 FAO Rn. 91).

    b) Der Kläger verweist auf das Senatsurteil vom 10. Oktober 2011 (AnwZ (Brfg) 9/11, AnwBl. 2012, 89 ff.).

  • BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 40/14

    Befugnis eines Rechtsanwalts zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Medizinrecht"

    Auch eine Nachmeldung von Fällen wäre bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung möglich gewesen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 7; vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, VersR 2014, 1521 Rn. 9; vom 9. Februr 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 6/12

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Anerkennung als "Fachbeistand für Sozialrecht";

    Darauf, inwieweit der Nachweis der Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachbezeichnung auch erst nachträglich während des Gerichtsverfahrens geführt werden kann (vgl. zur Nachmeldung von Fällen etwa Senatsurteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 7), kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
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